Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge zwischen InnoDIGI, ansässig in Sluiskeshoeven 8, 5244 GM Rosmalen, und Auftraggebern. Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen InnoDIGI und einem Auftraggeber, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, InnoDIGI hat diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Angebote und Verträge
Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Auftraggeber ein Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt oder in dem InnoDIGI tatsächlich mit der Ausführung eines Auftrags begonnen hat. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Ausführung und Lieferung
InnoDIGI führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Können aus, entsprechend den Anforderungen guter Fachpraxis. Angegebene Fristen sind unverbindlich; ihre Überschreitung begründet für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsauflösung. InnoDIGI hat das Recht, Arbeiten ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Materialien, Informationen und Freigaben.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und ist InnoDIGI berechtigt, die gesetzlichen (Handels-)Zinsen in Rechnung zu stellen. Alle von InnoDIGI aufgewendeten Kosten zur Beitreibung offener Forderungen, darunter außergerichtliche Inkassokosten, gehen zulasten des Auftraggebers. InnoDIGI ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten eine Anzahlung von maximal 50% des Angebotsbetrags zu verlangen.
5. Haftung
Die Haftung von InnoDIGI ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Zahlt der Versicherer nicht oder fällt der Schaden nicht unter die Versicherung, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags beschränkt, höchstens jedoch auf den in den vorangegangenen zwölf Monaten in Rechnung gestellten Betrag. InnoDIGI haftet niemals für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen. Der Auftraggeber stellt InnoDIGI von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung gelieferter Produkte und Dienstleistungen entstehen.
6. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an den von InnoDIGI entwickelten Produkten — darunter Entwürfe, Code, Texte und Bilder — liegen bei InnoDIGI, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Produkte zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung zu stellen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von InnoDIGI. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien bleiben Eigentum des Auftraggebers; der Auftraggeber garantiert, zu deren Nutzung befugt zu sein, und stellt InnoDIGI von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Kündigung und Beendigung
Fortlaufende Verträge (wie Hosting- oder Wartungsverträge) werden für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und verlängern sich stillschweigend, sofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der laufenden Periode kündigt. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ist der volle Betrag für die laufende Periode geschuldet. InnoDIGI kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder gegen diese Bedingungen verstößt.
8. Höhere Gewalt
Im Fall höherer Gewalt — worunter Störungen bei Lieferanten, Stromausfälle, Internetausfälle, Naturkatastrophen und behördliche Maßnahmen fallen — ist InnoDIGI nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gehalten. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 60 Tage an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz entsteht.
9. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf alle Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden in erster Instanz dem zuständigen Gericht im Bezirk Oost-Brabant vorgelegt.